Im Rahmen des vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MUNLV) finanzierten Projektes "Umsetzung der Anforderungen der Klärschlammverordnung zur Phosphorrückgewinnung in Nordrhein-Westfalen (PNRW)" etablierte die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) mit Unterstützung der Deutschen Phosphor-Plattform Steckbriefe von elf Phosphor-Recyclinglösungen.
Der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode wurde vor Kurzem verabschieden. Die DPP hat sich diesen im Hinblick auf das Thema Phosphorrecycling genau angesehen. Leider hat es Phosphor als Stichwort selber nicht hinein geschafft, jedoch findet sich im weiteren Sinne das Thema Phosphorrecycling abstrakt im Bereich Wasserschutz und im Bereich Kreislaufwirtschaft.
Aktuell erfolgt eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft – Aktualisierung der Berichterstattung im Rahmen der Klärschlammrichtlinie bis zum 27. September 2021 unter unten aufgeführtem Link.
Im August veröffentlichte die Plattform für nachhaltige Finanzen einen Berichtsentwurf mit vorläufigen Empfehlungen für technische Prüfkriterien für die EU-Taxonomie. Aktuell erfolgt eine öffentliche Konsultation zu diesen vorläufigen Empfehlungen für technische Screening-Kriterien. Bis zum 24. September 2021 (18:00 Uhr MESZ) kann eine Stellungnahme unter unten genanntem Link erfolgen.
Die delegierte Verordnung zur Aufnahme der STRUBIAS-Kriterien in die Anhänge der EU-Düngeprodukteverordnung (FPR) wurde von der EU-Kommission angenommen. Die Übersetzungen sind aktuell im Gange (Kommentare bezgl. der Übersetzung sind möglich). Dies ist die letzte Phase vor der förmlichen Verabschiedung der Kriterien. Bis Oktober können nun noch Einwände durch das Parlament und den Rat erbracht werden, bevor der delegierte Rechtsakt in Kraft tritt.
In unserem letzten Newsletter haben wir kurz über die bevorstehende Verabschiedung der STRUBIAS-Kriterien berichtet. Diese integrieren Phosphor-Rezyklate in das europäische Düngemittelrecht. Ab 2022 sind Phosphatsalze ("Struvit") und thermisch oxidierten Materialien ("auf Aschebasis"), welche aus Klärschlamm bzw. Abwasser hergestellt werden, in der EU-Düngemittelverordnung (FÜR) aufgenommen.
Im Oktober 2017 ist die novellierte Klärschlammverordnung (AbfKlärV) in Kraft getreten. Sie regelt den Umgang mit Klärschlamm komplett neu. In ihrem Dossier informiert die Zeitschrift EUWID Wasser und Abwasser über relevante Entwicklungen seit Inkrafttreten der novellierten AbfKlärV.
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