Der Ruhrverband ist als sondergesetzlicher Wasserverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Grundlage des NRW-Ruhrverbandsgesetzes (RuhrVG). Kraft dieses Gesetzes obliegt dem Ruhrverband die Aufgabe der Abwasserreinigung und Wassergütewirtschaft im Einzugsgebiet der Ruhr und des Wassermengenausgleichs in der Ruhr zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung. Für die Aufgabe der Wassermengenwirtschaft betreibt der Ruhrverband insgesamt acht Talsperren im Einzugsgebiet mit den erforderlichen peripheren Betriebsanlagen. Er steuert über das 463 Mio. Kubikmeter umfassende Speichersystem den Abfluss in der Ruhr und stellt sicher, dass die ansässigen Trinkwasserunternehmen jederzeit in ausreichender Menge und Qualität Rohwasser zur Aufbereitung und Verteilung vorfinden. Um die Aufgabe der Abwasserreinigung zu erfüllen, betreibt der Ruhrverband 5 Kanalnetze und 65 Kläranlagen, in denen die Abwässer von rd. 2,2 Mio. Menschen und zahlreichen Gewerbebetrieben gereinigt werden. Außerdem verfügt er über rd. 550 Niederschlagswasserbehandlungsanlagen, 120 Pumpwerke und zahlreiche weitere abwassertechnische Anlagen. Der Ruhrverband ist Gesellschafter der WFA Elverlingsen GmbH, welche eine Anlage zur Klärschlammverbrennung betreibt.
Durch Kooperation in verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten werden die bisherigen Aktivitäten des Ruhrverbandes in den Bereichen Klärschlammbehandlung und -verwertung erweitert. Im Fokus stehen dabei insbesondere die technologische Umsetzung der Phosphorrückgewinnung sowie die Entwicklung eines regional wirksamen, integralen Konzeptes zur zukünftigen Klärschlammverwertung und des Phosphormanagements.
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