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DPP Kommentar zur öffentlichen Konsultation der Europäische Kommission zu den endgültigen Texten der STRUBIAS-Kriterien

Lesen Sie nachfolgend den DPP-Kommentar zur öffentlichen Konsultation der Europäische Kommission zu den endgültigen Texten der STRUBIAS-Kriterien. Durch die Verabschiedung der STRUBIAS-Kriterien werden Phosphor-Rezyklate in die EU-Düngemittelverordnung (FPR)  integriert.

Wir bedanken uns bei unseren Mitgliedern, die sich aktiv an der Erstellung des Kommentars beteiligt haben:

„Die Deutsche Phosphor-Plattform begrüßt die vorgeschlagenen „STRUBIAS“-Kriterien. Wir danken der Europäischen Kommission, DG GROW und JRC, für ihr Engagement, diese Kriterien zur Fertigstellung zu bringen. Die Annahme dieser Kriterien und ihre Integration in die EU-Düngemittelverordnung (FPR) ist wichtig für ein nachhaltiges und ressourcenschonendes Nährstoffmanagement.

Die DPP begrüßt die Aufnahme von Phosphor-Rezyklaten in das europäische Düngemittelrecht, besonders die Berücksichtigung von Phosphatsalzen („Struvit“), thermisch oxidierten Materialien („auf Aschebasis“) sowie pyrolisierte/gasifizierte Materialien („Biokohle“).

Die Deutsche Phosphor-Plattform schlägt vor folgende Kriterien zu überarbeiten:

Biokohlen:
• Wir bedauern, dass Klärschlamm als Ausgangsmaterial für Biokohlen / Pyrolysematerialien per se ausgeschlossen ist. Im Sinne des Nährstoffrecyclings erachten wir es nicht als sinnvoll, Pyrolyse- und Vergasungsmaterialien, die aus der thermischen Umsetzung von Klärschlamm (aus kommunalen Klärwerken) entstehen, vollständig als Ausgangstoff für Düngemittel auszuschließen. Da Phosphor durch die EU-Kommission 2017 auf die Liste der kritischen Rohstoffe gesetzt wurde zusammen mit der Empfehlung, Phosphor auch aus Abfällen zu recyceln, ist dieser Schritt nicht nachvollziehbar.

Wir raten ausdrücklich an, wie es im STRUBIAS-Abschlussbericht empfohlen wird, eine wissenschaftliche Untersuchung durchzuführen, welche die Sicherheit und Wirksamkeit von Materialien, die aus Klärschlamm gewonnen werden, belegt.

Vergasung:
• Wir empfehlen weiterhin, die Anforderungen an die Vergasungstemperaturen genauer zu definieren, um eine ausreichende Entfrachtung von Schadstoffen und organischem Material zu gewährleisten. Daneben sollte auch das Kriterium H/Corg für Vergasungsaschen überarbeitet werden, da dieses bei geringem Gehalt an organischer Substanz, keine aussagekräftigen Ergebnisse liefern kann.

Tierische Nebenprodukte:
• Die DPP empfiehlt die Verwendung von tierischen Nebenprodukten Kat.1-Aschen zu überdenken und für das Nährstoffrecycling zuzulassen, wenn durch die thermische Behandlung (Verbrennung) die Zerstörung von Prionen oder anderen Krankheitserregern und Schadstoffen sichergestellt ist, da auch die Sicherheitsspezifikationen in diesen FPR-Kriterien vom JRC definiert wurden.
Dies ist wichtig für das Nährstoffrecycling, da Gülle und tierische Nebenprodukte ein erhebliches Nährstoffpotenzial darstellen. Wir fordern, dass der Prozess für die Zulassung von Gülle und tierischen Nebenprodukten für eine Aufnahme in die STRUBIAS-Materialien zügig voranschreitet.

Phosphat-Löslichkeit:
• Die aktuelle Maßgabe von drei Löslichkeitsanforderungen, nämlich wasser-, neutrales Ammoncitrat und Ameisensäure (diese jedoch ausschließlich für die Rohphosphatdünger) bilden die unmittelbar Aschebasierten Produkte z.B. aus der thermischen oder thermo-chemischen Klärschlammbehandlung (nach CMC 13 neu) nur unzureichend ab. Selbst wenn der Nachweis einer ausreichenden Wirksamkeit mittels standardisiertem Vegetationsversuch erreicht wird, ist dies für neutrales Ammoncitrat mit der gesetzlichen Anforderung von 75 % Löslichkeit nicht möglich. Somit wäre die Zulassung eines solchen unmittelbar Asche basierten Produktes als EG-Dünger nicht gewährleistet.

Daher empfiehlt die DPP, die Löslichkeitsanforderung für Asche basierte Produkte in neutralem Ammoncitrat auf eine Mindestlöslichkeit nicht über 50 % festzulegen. Eine Alternative für das Ammoncitrat sieht die DPP in der P-Löslichkeit in 2 %iger Zitronensäure. Die für das basisch reagierende Thomasphosphat entwickelte Methode sollte fakultativ für Asche basierte Produkte nutzbar sein, da diese i.d.R. ebenfalls einen basischen Charakter aufweisen, was mit dem Nachweis der basischen wirksamen Bestandteile (BwB) ermittelt wird. Auch bei der Zitronensäure empfehlen wir eine Mindestlöslichkeit nicht über 50 % festzulegen.“

Der Kommentar steht Ihnen weiter unten und auch im Dokumentenbereich als Download zur Verfügung.

Alle Kommentare der Konsultationen sind unter folgenden Links aufgeführt:

Pyrolysis and gasification materials in EU fertilising products Thermal oxidation materials and derivates in EU fertilising products Precipitated phosphate salts and derivates in EU fertilising products

Downloads

DPP-Kommentar zur EU Konsultation der STRUBIAS-Kriterien (Download - PDF)

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