Erläuterung der zugelassenen Ausgangsstoffe der STRUBIAS-Materialien als Ergänzung und Korrektur des DPP-Newsletters 04/2021
In unserem letzten Newsletter haben wir kurz über die bevorstehende Verabschiedung der STRUBIAS-Kriterien berichtet. Diese integrieren Phosphor-Rezyklate in das europäische Düngemittelrecht. Ab 2022 sind Phosphatsalze („Struvit“) und thermisch oxidierten Materialien („auf Aschebasis“), welche aus Klärschlamm bzw. Abwasser hergestellt werden, in der EU-Düngemittelverordnung (FÜR) aufgenommen. Pyrolisierte/gasifizierte Materialien („Biokohle“) werden ab 2022 auch aufgenommen, allerdings wird hierfür als Ausgangsmaterial Klärschlamm weiterhin ausgeschlossen.
Dies wurde aus den Newsletter nicht deutlich abgegrenzt, darum folgt hiermit eine Erläuterung der zulässigen Ausgangsstoffe.
Ab 2022 darf ein Düngeprodukt nach EU-Düngemittelverordnung Phosphatsalze („Struvit“), thermisch oxidierten Materialien („auf Aschebasis“) und pyrolisierten/gasifizierten Materialien („Biokohle“) enthalten. Für diese Materialien wird es allerdings Einschränkungen in den zulässigen Ausgangsstoffen geben.
Für pyrolisierte/gasifizierte Materialien („Biokohle“) werden die Ausgangsmaterialien Gülle, Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 und 3, pflanzliche Materialien, Bioabfälle, pflanzliche Abfälle aus der Lebensmittelindustrie sowie Verarbeitungsrückstände der Biodiesel- und Bioethanol-Herstellung zugelassen. Für Phosphatsalze („Struvit“) und thermisch oxidierten Materialien („auf Aschebasis“) sind die eben genannten Ausgangsmaterialien ebenso zulässig mit dem Zusatz, dass für diese auch Klärschlamm, Industrieschlamm und Baggerschlamm zulässig sind.
Die DPP hat sich diesbezüglich in einem öffentlichen Kommentar bei der Konsultation der Europäische Kommission zu den endgültigen Texten der STRUBIAS-Kriterien für die Überarbeitung dieser ausgesprochen, um unter anderem die Zulassung von Klärschlamm als Ausgangsmaterial für pyrolisierte/gasifizierte Materialien („Biokohle“) zu erreichen.
Den öffentlichen Kommentar der Deutschen Phosphor-Plattform zur EU-Konsultation der STRUBIAS-Kriterien finden Sie unter zum Download sowie untenstehend den Link zum zugehörigen Newsartikel.
Für Fragen und weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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