Kategorie: Phosphor in der Politik

Kommentar der „Initiative Sauberer Phosphor“ zur Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm

Wie Gelsenwasser auf seiner Website mitteilt, haben sich die Firma selbst sowie die weiteren Mitglieder der Initiative sauberer Phosphor, die am Branchendialog teilgenommen haben, dazu entschieden, die Erklärung nicht zu unterschreiben. Aus Sicht der Initiative bestehe über den dort skizzierten Weg erhebliche Bedenken - hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und des Schutzes von Boden und Gewässern. Die Gründe hierzu werden im Kommentar dargelegt.

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Bund, Länder und Wirtschaft stärken Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm

Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, haben das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dreizehn Bundesländer, Verbände und Unternehmen eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm veröffentlicht.

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Österreich beschließt Phosphor-Recycling-Verpflichtung

Österreich ist nach der Schweiz und Deutschland das dritte europäische Land, das die Verwertung von Phosphor aus Klärschlamm gesetzlich vorschreibt (aus Kläranlagen ≥ 20.000 EW, bis 2033). Die neue Verordnung, die als Teil der Abfallverbrennungsverordnung 2024 (AVV 2024) veröffentlicht wurde, schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2033 alle Kläranlagen mit einer Kapazität von ≥ 20 000 EW entweder ihren Klärschlamm verbrennen und den Phosphor aus der Asche zurückgewinnen müssen oder auf andere Weise 60 % des Phosphors aus dem Kläranlagenzulauf zurückgewinnen müssen.

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Bundestag beschließt Änderung des Düngegesetzes: Mehr Planungssicherheit für Landwirtschaft

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einer Pressemitteilung mitteilt, habe der Deutsche Bundestag am Abend des 6. Juni Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. Mit der von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle erhielten landwirtschaftliche Betriebe künftig mehr Planungssicherheit, zudem werde der Umweltschutz verbessert. Die Gesetzesänderung wäre vor allem nötig geworden, um hohe Strafzahlungen wegen zu hoher Nitratbelastungen abzuwenden. Erst im vergangenen Jahr hatte diese Bundesregierung ein rund zehn Jahre währendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland abgewendet.

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