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Abschlussbericht „Abschätzung zusätzlich aus Abwasser und Klärschlämmen kommunaler und gewerblicher Herkunft extrahierbarer Wertstoffe“ erschienen

Nach Einführung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 stellten sich zum Phosphatrecycling einige Fragen, etwa zum Potenzial rückgewinnbarer Nährstoffe aus Klärschlamm, die die neuen Vorschriften nicht ausreichend regelten. Ziel der Studie „ExtraWERT“ des Umweltbundesamtes (UBA) sollten diese Fragen beantworten und Hinweise zu analytischen Methoden und Untersuchungsintervallen für die Klärschlammuntersuchung geben.

Zunächst wurde der Frage nachgegangen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Phosphor-Rückgewinnungspflicht zu einer besseren Nutzung der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffpotentiale führten. Nicht erfasste Potentiale sollten ermittelt werden. Betrachtet wurden sowohl kommunale Klärschlämme als auch industrielle Abwässer, insbesondere der Nahrungsmittelbranchen.

Ferner wurden Fragen zur Gleichwertigkeit der Analysemethoden zur P-Bestimmung und zur Untersuchungshäufigkeit zwecks Ermittlung einer sicheren Unterschreitung der P-Rückgewinnungspflicht bearbeitet und wichtige Erkenntnisse für den Vollzug gewonnen.

Der zugehörige Abschlussbericht „Abschätzung zusätzlich aus Abwasser und Klärschlämmen kommunaler und gewerblicher Herkunft extrahierbarer Wertstoffe“ ist erschienen und kann unter den unten aufgeführten Links eingesehen werden.

Weitere Informationen

zum UBA-Bericht zur Meldung auf der Website des UBA zum Bericht im Dokumentenbereich

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