Düngerecht: Wissenschaftlicher Beirat unterstützt Stoffstrombilanzverordnung
Wie das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) berichtet, sei das Düngegesetz jetzt im parlamentarischen Verfahren. Das BMEL setze sich entschlossen für ein Düngerecht ein, das eine bessere Umsetzung des Verursacherprinzips sicherstelle sowie eine nachhaltigere und effizientere Nutzung von Düngemitteln regele.
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Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) setzt sich entschlossen für ein Düngerecht ein, das eine bessere Umsetzung des Verursacherprinzips sicherstellt sowie eine nachhaltigere und effizientere Nutzung von Düngemitteln regelt. Ein Kernpunkt der neuen Düngeregeln ist die Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Die StoffBilV zielt darauf ab, die gesamtbetrieblichen Nährstoffflüsse zu erfassen.
Der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen beim BMEL (WBD) hat sich in einem Beschluss deutlich dafür ausgesprochen, die StoffBilV beizubehalten und weiterzuentwickeln. Damit schließt sich der Beirat dem Bundesrat an, der sich kürzlich ebenfalls für eine verbesserte Stoffstrombilanz ausgesprochen hat. Die Ausgestaltung der StoffBilV selbst bedarf weiterer fachlicher Abstimmungen, bei der die Expertise des wissenschaftlichen Beirats eingebracht werden soll. Um diesen zielorientierten fachlichen Prozess jedoch in Gang zu setzen, muss zunächst die Verordnungsermächtigung zur StoffBilV im Düngegesetz geändert werden.
Die Novellierung des Düngegesetzes befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Die Beratungen im Bundestag sind entscheidend für die zukunftsorientierte Gestaltung eines nachhaltigeren Düngerechts in Deutschland unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips.
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