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Klärschlammverordnung – BDE fordert von Länder und Kommunen zügige Umsetzung der Vorgaben

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. bezieht in einer Pressemitteilung Stellung zum Outcome der letzten Umweltministerkonferenz. Der Verband sieht in der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen eine besondere Bedeutung.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat die Positionierung der Umweltministerkonferenz (UMK) zu den Zielen der Klärschlammverordnung zur Phosphorrückgewinnung als wichtige Voraussetzung für mehr Nachhaltigkeit begrüßt. Zugleich mahnt der Verband mehr Engagement der Länder bei der Umsetzung der Verordnung an.

„Der BDE begrüßt, dass die Umweltministerkonferenz einen wichtigen Pflock für das Regelwerk und die Phosphorrückgewinnung eingeschlagen hat. Jetzt ist eine entsprechende Umsetzung nötig“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Auf ihrer Sitzung Anfang Dezember hatte die Umweltministerkonferenz die in der Klärschlammverordnung geregelte Phosohorrückgewinnung ab 2029 bekräftigt und nachhaltige Bewirtschaftung dieses kritischen Rohstoffs hervorgehoben.

Nach den Worten von Verbandspräsident Kurth unterstützt der BDE auch den durch den UMK-Beschluss in Aussicht gestellten Dialog zwischen Bund, Ländern und der Wirtschaft. Dieser sei nötig, damit die Akteure ihren Beitrag für den benötigten Umbau der Behandlungs- und Verwertungsinfrastrukturen leisten können. Es gebe einen großen Gesprächsbedarf zu den aktuellen Herausforderungen. Zugleich brauche es jetzt zügige politische Entscheidungen zu den bereits seit langem bekannten Herausforderungen wie etwa bei Fragen zur zulässigen Umlagefähigkeit von Kosten für die Phosphorrückgewinnung auf die Abwassergebühren.

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