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Gewässerschutz: Neue Düngeverordnung reicht der Regierung nicht

Wie agrarheute berichtet, hat der Bundestag Ende Mai über eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes abgestimmt. Tritt die Änderung in Kraft, ist eine ganzjährige Begrünung von Gewässerrändern ab fünf Prozent Hangneigung verpflichtend.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Der Bundestag wird am Donnerstag über eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes abstimmen. Tritt die Änderung in Kraft, ist eine ganzjährige Begrünung von Gewässerrändern ab fünf Prozent Hangneigung verpflichtend. Beim Bauernverband stößt das Vorhaben auf deutliche Kritik.

Neben der verschärften Düngeverordnung gehört auch eine Neuerung des Wasserhaushaltsgesetzes zu den Maßnahmen, die ein Klageverfahren der EU gegen die Bundesrepublik wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie abwenden sollen. Demnach sieht der Gesetzentwurf eine verpflichtende ganzjährige Begrünung von Gewässerrändern mit einer durchschnittlichen Hangneigung von fünf Prozent vor. Die Breite des begrünten Streifens soll ab Böschungsoberkante fünf Meter betragen.

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