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Neue EU-Düngemittelverordnung im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht

Die im Mai vom Rat der Europäischen Union angenommene EU-Düngemittelverordnung wurde im EU-Amtsblatt vom 25. Juni in allen Amtssprachen veröffentlicht.

Mit der neuen Verordnung werden die Anforderungen an Düngemittel EU weit harmonisiert. Dadurch wird der europäischen Markt geöffnet für recycelte Düngemittel sowie für organische Düngemittel, Biostimulatoren, Komposte und Gärreste, die bisher nur nach unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften verkauft werden konnten. Überdies werden in der Verordnung harmonisierte Grenzwerte für eine Reihe von Kontaminanten, wie etwa Cadmium, festgelegt, die in mineralischen Düngemitteln enthalten sind.

Einen Link zur Veröffentlichung des Verordnungstextes im Europäischen Amtsblatt finden Sie unten. Lesen sie nachfolgend sowie unter untem genannten Link die vollständige Meldung des Europäischen Rates:

EU erlässt neue Vorschriften für Düngemittel
Die EU erlässt neue Vorschriften für das Inverkehrbringen von Düngemitteln auf dem EU-Markt. Der Rat heute eine Verordnung angenommen, mit der die Anforderungen an Düngemittel harmonisiert werden, die aus organischen oder sekundären Rohstoffen in der EU hergestellt werden, wodurch sich neue Möglichkeiten für ihre Herstellung und Vermarktung im großen Maßstab eröffnen. In der Verordnung werden harmonisierte Grenzwerte für eine Reihe von Kontaminanten, wie etwa Cadmium, festgelegt, die in mineralischen Düngemitteln enthalten sind.

Gemäß der Verordnung müssen EU-Düngemittel, die mit der „CE-Kennzeichnung“ versehen sind, eine Reihe von Auflagen erfüllen, um für den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt in Frage zu kommen. Dazu gehören verbindliche Höchstgehalte an Kontaminanten, die Verwendung bestimmter Kategorien von Komponentenmaterialien und Kennzeichnungsvorschriften.

Hersteller von Düngemitteln ohne CE-Kennzeichnung haben weiterhin die Möglichkeit, diese auf ihrem nationalen Markt in Verkehr zu bringen.

Die neue Verordnung, die die Düngemittel-Verordnung von 2003 ersetzt, erfasst alle Arten von Düngemitteln (mineralische und organische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate usw.).

Weiteres Vorgehen
Die Verordnung muss noch unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt ab drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten.

Hintergrund
Die Kommission legte ihren Vorschlag im März 2016 als Teil des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft vor. Eines seiner wichtigsten Ziele besteht darin, die großindustrielle Herstellung von Düngemitteln aus nicht eingeführten organischen oder sekundären Rohstoffen nach dem Kreislaufwirtschaftsmodell, d. h. durch die Umwandlung von Abfällen in Nährstoffe für Nutzpflanzen, zu fördern.

Weitere Informationen

zur veröffentlichten Verordnung Pressemitteilung zur Annahme durch den EU-Rat

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