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Konsultation über Nebenprodukte und zurückgewonnene Mineralien in EU-Düngemitteln

Bis zum 14. Januar 2022 laufen zwei öffentliche EU-Konsultationen zu den Kriterien für die Verwendung von Nebenprodukten und zurückgewonnenen Mineralien, einschließlich Stickstoffsalzen aus der Abgasreinigung und dem Ammoniakstrippen, im Rahmen der EU-Düngemittelverordnung.

Dies ist das Ergebnis von drei Jahren Arbeit zwischen der Europäischen Kommission, der Industrie und den Interessengruppen mit dem Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu erleichtern, indem die Verwendung von Nebenprodukten in Düngemitteln ermöglicht wird, während gleichzeitig die Sicherheit gewährleistet und mögliche Verunreinigungen vermieden werden. Fertilizers Europe hat 2019 eine Bestandsaufnahme der vielen Nebenprodukte veröffentlicht, die heute in der Mineraldüngerproduktion verwendet werden.

Die ESPP begrüßt nachdrücklich, dass CMC15 (2b) die Aufnahme von zurückgewonnenen Stickstoffsalzen aus Abgasen, wie z.B. Ammoniumsulfat, das abgetrennt und aus Gärresten zurückgewonnen wird, in EU-Düngemittel ermöglichen wird. Die ESPP ist jedoch der Ansicht, dass in Fällen, in denen Stickstoffsalze aus Ammoniak aus der Lagerung von Dung, der Verarbeitung von Dung (z.B. Gärreste) oder aus Tierställen zurückgewonnen werden, Daten über Krankheitserreger erforderlich sind, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit nachzuweisen, und dass ein Endpunkt für tierische Nebenprodukte definiert werden sollte.

Die ESPP begrüßt auch, dass CMC15 (2a) die Einbeziehung von z.B. Struvit ermöglicht, das bei der Behandlung von Abwässern aus Phosphorgipsstapeln gewonnen wird.

Wir stellen jedoch fest, dass CMC11 und CMC15 in der vorgeschlagenen Form auf hochreine anorganische Salze beschränkt sind und organische Nebenprodukte nicht abdecken. Einige organische Nebenprodukte sind durch bestehende CMCs abgedeckt (CMC2 mechanisch verarbeitete pflanzliche Materialien, CMCS 3-5 Komposte und Gärrückstände, CMC6 bestimmte aufgelistete Nebenprodukte der Lebensmittelindustrie, CMC 14 Biokohlen). Andere sind es nicht, z. B. aus der Zellstoff- und Papierindustrie, der Biokraftstoffverarbeitung usw. Dies liegt daran, dass die organische Düngemittelindustrie nur wenige oder gar keine Informationen über organische Nebenprodukte vorgelegt hat, was dazu führt, dass organische Materialien nicht berücksichtigt werden.

Der von der ESPP vorgeschlagene Beitrag zur öffentlichen Konsultation sowie verschiedene vorbereitende Dokumente (einschließlich der GFS-Berichte) sind auf der ESPP Website verfügbar (Link siehe unten). Kommentare zu den vorgeschlagenen Beiträgen der ESPP sind vor dem 14. Januar 2022 willkommen, und jede Person oder Organisation kann sich direkt an den öffentlichen Konsultationen beteiligen (siehe unten).

Auf dieser Seite finden Sie auch den Beitrag der ESPP an die Europäische Kommission zu den FAQ (Frequently Asked Questions = Leitfaden zur Düngemittelverordnung) und die Liste der Anträge der ESPP auf zusätzliche neue CMCs. Beide Dokumente sind „ongoing“ und werden regelmäßig aktualisiert, daher sind Kommentare willkommen unter info@phosphorusplatform.eu oder info@deutsche-phosphor-plattform.de.

Weitere Informationen

Öffentliche Konsultationsseiten für die CMCs 11 und 15, offen bis zum 15. Januar 2022 Öffentliche Konsultationsseiten für die CMCs 11 und 15, offen bis zum 15. Januar 2022 Düngemittelverordnung FAQ (Häufig gestellte Fragen) ESPP Website Newsmeldung bei der ESPP

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