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Düngeverordnung: NRW will Nährstoffbilanzen zentral erfassen

Wie agrarheute berichtet, geht in NRW die neue Landesdüngeverordnung in die Verbändeanhörung und soll ab Anfang 2019 gelten. Künftig sollen die Behörden die jährlich geforderten Nährstoffbilanzen zentral erfassen.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Ab Anfang 2019 soll sie gelten: In NRW geht die neue Landesdüngeverordnung in die Verbändeanhörung. Ihre Nährstoffbilanzen werden künftig wohl amtlich zentral erfasst.

Die Landesdüngeverordnung ergänzt die 2017 bundesweit in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung. Künftig sollen die Behörden die jährlich geforderten Nährstoffbilanzen zentral erfassen. Ziel ist es, dass die Landesverordnung Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.

Der Entwurf der neuen Landesdüngeverordnung ist zur Stellungnahme an die Landwirtschafts- und Umweltverbände versandt. Er wurde Ende Oktober vom Landeskabinett verabschiedet.

Besondere Pflichten in Roten Gebieten
Damit gelten für Rote Gebiete, in denen das Grundwasser durch Nitrateinträge belastet ist, zusätzliche Anforderungen. Dazu gehören etliche Pflichten, etwa die Nährstoffgehalte der eigenen Gülle oder von Gärresten oder Mist exakt zu analysieren. Oder eine längere Sperrfrist für Grünland. Oder die Pflicht zum schnelleren Einarbeiten von Wirtschaftsdüngern.

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