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Sachsen-Anhalt: Gülletransporte sind meldepflichtig

Wie agrarheute berichtet, müssen seit Mitte Juli Landwirte in Sachsen-Anhalt Transporte von Wirtschaftsdünger melden. Auch wer Dünger aufnimmt, muss schlagbezogene Aufzeichnungen machen.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Seit Mitte Juli müssen Landwirte in Sachsen-Anhalt Transporte von Wirtschaftsdünger melden. Auch wer Dünger aufnimmt, muss schlagbezogene Aufzeichnungen machen.

Seit 13. Juli 2018 gilt in Sachsen-Anhalt eine Landesverordnung zur Meldepflicht für Wirtschaftsdünger. Ziel der Verordnung ist es, die Wirtschaftsdüngerströme besser kontrollieren zu können.

Die Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten zum Verbleib von Wirtschaftsdünger des Landes Sachsen-Anhalt (WDüngVerbleibVO LSA) regelt, welche Aufzeichnungen (Lieferscheine) beim Abgebenden und Aufnehmenden von Wirtschaftsdünger im Betrieb vorliegen müssen, teilt das Landwirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt mit.

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