Sachsen-Anhalt: Gülletransporte sind meldepflichtig
Wie agrarheute berichtet, müssen seit Mitte Juli Landwirte in Sachsen-Anhalt Transporte von Wirtschaftsdünger melden. Auch wer Dünger aufnimmt, muss schlagbezogene Aufzeichnungen machen.
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Seit Mitte Juli müssen Landwirte in Sachsen-Anhalt Transporte von Wirtschaftsdünger melden. Auch wer Dünger aufnimmt, muss schlagbezogene Aufzeichnungen machen.
Seit 13. Juli 2018 gilt in Sachsen-Anhalt eine Landesverordnung zur Meldepflicht für Wirtschaftsdünger. Ziel der Verordnung ist es, die Wirtschaftsdüngerströme besser kontrollieren zu können.
Die Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten zum Verbleib von Wirtschaftsdünger des Landes Sachsen-Anhalt (WDüngVerbleibVO LSA) regelt, welche Aufzeichnungen (Lieferscheine) beim Abgebenden und Aufnehmenden von Wirtschaftsdünger im Betrieb vorliegen müssen, teilt das Landwirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt mit.
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