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Fraunhofer-Institut bestätigt gesetzlich geforderte Abbaurate für Polyacrylamid Copolymere

Wie auf den Seiten der Klärschlammkooperation Rheinland-Pfalz berichtet wird, bestätigt das Fraunhofer Institut für angewandte Polymerforschung (IAP) in einer Pressemitteilung vom 8. Oktober 2018 die nach Düngemittelrecht geforderte Abbaurate von mind. 20 % innerhalb von 2 Jahren für Polyacrylamid Copolymere. Zu diesem Ergebnis komme ein Feldversuch über 3 Jahre.

Die vollständige Meldung steht unter dem unten angegebenem Link zur Verfügung. Folgend findet sich ein Auszug:

Das Fraunhofer Institut für angewandte Polymerforschung (IAP) bestätigt in einer Pressemitteilung vom 8. Oktober 2018 die nach Düngemittelrecht geforderte Abbaurate von mind. 20 % innerhalb von 2 Jahren für Polyacrylamid Copolymere. Zu diesem Ergebnis komme ein Feldversuch über 3 Jahre. Zu diesem Zweck habe das IAP eine neues Verfahren zum Nachweis der biologischen Abbauraten in Böden entwickelt. Dazu werden die Polymere mit radioaktiven Markern versehen und dann in den Boden eingebracht. In den Bodenproben, die alle 6 Monate entnommen werden, werden mit Hilfe der Gel-Permeations-Chromatographie die Molekülmasse und damit die Kettenlänge der jeweils noch im Boden befindlichen Polymere ermittelt. Damit könne gezeigt werden, wie und wie schnell die Polymerketten abgebaut werden. Wie genau dieser Abbauprozess ablaufe, könne mit diesem Verfahren allerdings nicht ermittelt werden. Die Pressemitteilung ist nur in englischer Sprache verfügbar.

Weitere Informationen

Vollständige Meldung auf den Seiten der KSK Meldung auf der Seite des Fraunhofer IAP

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