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Förderaufruf des BMBF für „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Bauen und Mineralische Stoffkreisläufe (ReMin)“ im Rahmen der „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit der vorliegenden Fördermaßnahme im Rahmen des Forschungsvorhabens „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA“ den Ausbau der Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter vorantreiben. Im Mittelpunkt steht dabei die Bauwirtschaft mit ihrer hohen Nachfrage nach Rohstoffen und gleichzeitig großen Mengen an anfallenden mineralischen Abfällen in Form von Baurestmassen. Neben Baurestmassen sind weitere mineralische Stoffströme im Fokus, wie zB. Möglichkeiten, Klärschlammaschen nach der P-Abreicherung weiter zu verarbeiten. Die erweiterte Nutzung hochwertiger Sekundärrohstoffe aus den anfallenden Baurestmassen, aber auch aus Schlacken metallurgischer Anlagen, Stäuben und Aschen aus Müllverbrennungs- und Ersatzbrennstoff-Rostaschen sowie bergbaulichen Rückständen kann einen erheblichen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen und einen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bauwirtschaft mit mineralischen Rohstoffen leisten.

Gegenstand der vorliegenden Richtlinie ist die Förderung von Verbundvorhaben zur Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Produkte und Prozesse, die einen Beitrag zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft in der Bauwirtschaft und zur Schließung mineralischer Stoffkreisläufe leisten. Verbundvorhaben im Bereich der angewandten und industriellen Forschung, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind, sollen von den relevanten Akteuren in der Wertschöpfungskette und wissenschaftlichen Einrichtungen gemeinsam getragen werden. Eine interdisziplinäre und systemische Betrachtungsweise im Sinne der Nachhaltigkeit wird erwartet. Der sozioökonomische Kontext ist zu berücksichtigen. Vorausgesetzt wird ferner eine integrative und fachübergreifende Herangehensweise, welche Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette einbezieht und auch mögliche Problemverschiebungen und Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen und Vereine). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung usw.) in Deutschland verlangt.

Mit der Abwicklung des Auswahl- und Förderverfahrens hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger durch den vorgesehenen Verbundkoordinator bis spätestens 30. April 2019 zunächst Projektskizzen über das elektronische Antragssystem einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter dem unten angefügten Link.

Weitere Informationen

Bekanntmachung

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