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Düngeverordnung – hier sollen Bayerns rote Gebiete sein

Wie das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt berichtet, hat die Bayerische Staatsregierung hat kürzlich eine Verordnung zur Umsetzung der Bundes-Düngeverordnung vorgelegt. Daraus gehen unter anderem die sogenannten „roten Gebiete“ hervor, in denen zusätzliche Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung gelten werden.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag eine Verordnung zur Umsetzung der Bundes-Düngeverordnung vorgelegt. Daraus gehen unter anderem die sogenannten „roten Gebiete“ hervor, in denen zusätzliche Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung gelten werden.

In den roten Gebieten werden drei Maßnahmen für alle Betriebe vorgeschrieben, die darin Feldstücke haben:

Auf allen Schlägen (Ausnahme: mehrschnittiger Feldfutterbau) muss der Bodenstickstoff untersucht und in der Düngeplanung berücksichtigt werden. Angepeilt ist eine Probeentnahme pro Kultur.

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