UMK fordert schnelle Anpassung des Düngemittelrechts für Phosphorrezyklate
Die 106. Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 8. Mai 2026 in Leipzig die Bedeutung der ab 2029 geltenden Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm bekräftigt.
Die UMK fordert eine Anpassung des Düngemittelrechts spätestens bis Ende 2026, damit geeignete Phosphorrezyklate und Produkte aus Klärschlammverbrennungsaschen rechtssicher als Düngemittel eingesetzt werden können. Dazu sollen bestehende Hemmnisse abgebaut und die Anforderungen an Ausgangsmaterialien sowie die Löslichkeitsanforderungen für Phosphatdünger überprüft werden.
Zudem sprechen sich die Länder für eine praxistaugliche Übergangslösung für Klärschlammaschen aus, wenn vorübergehend keine Rückgewinnungskapazitäten verfügbar sind. Zur Beschleunigung der notwendigen Anpassungen empfiehlt die UMK eine parallele Abstimmung mit Ländern, Verbänden und Ressorts sowie die frühzeitige Einbindung aller relevanten Akteure.
Die Deutsche Phosphor-Plattform (DPP) begrüßt den Beschluss ausdrücklich. Sowohl die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Phosphorrezyklate als auch die Einbindung aller relevanten Akteure entsprechen langjährigen Forderungen der DPP und sind wichtige Voraussetzungen für Investitionssicherheit und den erfolgreichen Aufbau einer funktionierenden Phosphorkreislaufwirtschaft in Deutschland.
Das vollständig Protokoll finden Sie unter dem unten genannten Link.
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