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Umfrage zum aktuellen Bearbeitungsstand des Konzeptes der Phosphorrückgewinnung in Deutschland

Die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm oder -asche ist für kommunale Kläranlagen ab 2029/32 durch die Klärschlammverordnung vorgeschrieben. Nach § 3a AbfKlärV ist bis 31.12.2023 ein entsprechendes Konzept zur Phosphor Rückgewinnung durch den Klärschlammerzeuger/Aufgabenträger bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Um abzuschätzen, wie der aktuelle Bearbeitungsstand des Konzeptes der Phosphorrückgewinnung in Deutschland ist, hat die Deutsche Phosphor-Plattform DPP e.V. eine Umfrage erstellt (Dauer ca. 10-15min). -> Hier können Sie an der Umfrage teilnehmen! 

Diese Befragung dient der Erfassung eines Überblicks, um Kommunen und Abwasserbehandlungsanlagenbetreiber zu unterstützen und ggf. Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Sobald die Umfrage abgeschlossen ist, werden anonymisierte Ergebnisse auch an alle Teilnehmer versendet. Falls personenbezogene Daten eingetragen werden, erfolgt die Speicherung dieser getrennt von den Antworten auf die Fragen der Umfrage. 

Um eine größtmögliche Reichwerte der Umfrage zu erhalten, teilen Sie diese Meldung bitte mit Ihrem Netzwerk bzw. Ihnen bekannten Abwasserverbänden und Betreibern von Kommunalen Kläranlagen.

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