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Übergangsfrist für die Verwendung synthetischer Polymere verlängert

Wie der Informationsdienst der aktuellen Ausgabe der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. in der aktuellen Ausgabe von Humuswirtschaft&Kompost berichtet, hat der Bundesrat der Verlängerung der Übergangszeit für den Einsatz synthetischer Polymere im Rahmen der Düngemittelverordnung zugestimmt.

Die vollständige Meldung finden Sie nachfolgend sowie unter dem unten angegebenem Link:

Der Bundesrat hat am 31. März der Verlängerung der Übergangszeit für den Einsatz synthetischer Polymere zugestimmt. Nach der geltenden Düngemittelverordnung (DüMV)ist die Verwendung synthetischer Polymere seit dem 01.01.2017 nur noch zulässig, wenn diese sich um mindestens 20 % in zwei Jahren abbauen. Synthetische Polymere werden eingesetzt, um Klärschlämme und flüssige Gärprodukte zu entwässern und weiter aufzubereiten, um sie anschließend als Düngemittel einer stofflichen Verwertung zuzuführen.

Mit der Änderung der DüMV wurde nunmehr die Übergangsfrist für den Einsatz synthetischer Polymere, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, bis 31.12.2018 verlängert. Weiterhin gelten für diese Stoffe ab dem 01.01.2019 Kennzeichnungs- und Anwendungsvorgaben. Diese sehen u.a. vor, dass die aufgebrachte Menge an synthetischen Polymeren 45 Kilogramm Wirksubstanz je Hektar innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten darf. Die mit der Änderungsverordnung getroffenen Regelungen für synthetische Polymere sollen bis zum 31.12.2019 anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse evaluiert und wenn nötig angepasst werden. Neben der Neuregelung der Verwendung von herkömmlichen synthetischen Polymeren wurden auch alternative Polymere auf Basis von Stärke oder Chitin zugelassen.

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