SRU fordert bessere Umsetzung des Umweltrechts
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat Mitte Juni das Sondergutachten „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität. Implementation als Kernaufgabe von Umweltpolitik“ veröffentlicht, in dem festgestellt wurde, dass das Umweltrecht in Deutschland trotz vielfach ambitionierter gesetzlicher Vorgaben häufig nur unzureichend umgesetzt wird. Anhand verschiedener Praxisbeispiele – darunter die Einhaltung der Nitratgrenzwerte in Grund- und Oberflächengewässern – zeigt der SRU, dass Umweltrecht vielfach verzögert, uneinheitlich oder sachlich unangemessen implementiert wird.
Als Ursachen nennt der SRU unter anderem fehlende personelle und finanzielle Ressourcen der Vollzugsbehörden, schwer umsetzbare gesetzliche Regelungen sowie wirtschaftliche Anreize, die einer Einhaltung der Vorschriften entgegenstehen. Im Bereich des Düngerechts tragen nach Einschätzung des SRU insbesondere ungeeignete Rahmenbedingungen und konkurrierende Anreize für die Adressaten des Düngerechts dazu bei, dass die Ziele des Gewässerschutzes in Bezug auf Nitrat in Deutschland bislang nicht erreicht werden.
Um die Umsetzung des Umweltrechts zu verbessern, empfiehlt der SRU unter anderem eine bessere Gesetzgebung, den Abbau von Vollzugshemmnissen, eine stärkere Digitalisierung, klare Anreizstrukturen sowie eine systematische Evaluierung der Wirksamkeit bestehender Regelungen. Ziel sei es, die Effektivität des Umweltrechts zu erhöhen, ohne das erreichte Umweltschutzniveau abzusenken.
Die vollständigen Dokumente finden Sie unter den unten abgegebenen Links.