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Schlaggenau aufzeichnen: So wird die neue Düngeverordnung kontrolliert

Wie agrarheute berichtet, sind für die Kontrolle der Vorschriften der Düngeverordnung die Landwirtschaftsämter, -kammern oder Landesämter zuständig. Die Aufzeichnungen zur Summe der Einzelschläge müssen bis 31. März kommenden Jahres vorliegen.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Für die Kontrolle der Vorschriften der Düngeverordnung sind die Landwirtschaftsämter, -kammern oder Landesämter zuständig. Die Aufzeichnungen zur Summe der Einzelschläge müssen bis 31. März kommenden Jahres vorliegen.

Der bisherige Nährstoffvergleich muss durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlich ausgebrachten Dünger ersetzt werden. Spätestens zwei Tage nach jeder Düngung für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit ist die Art und Menge der ausgebrachten N- und P-Dünger aufzuzeichnen.

Düngemengen richtig erfassen
Grundsätzlich ist also zunächst der N- und P-Düngebedarf auf der Einzelfläche zu ermitteln. Neben dieser Bedarfsermittlung ist die tatsächliche Düngung ebenso einzelschlagbezogen zu dokumentieren.

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