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Rat billigt Überarbeitung der Öko-Verordnung

Vertreter der Mitgliedstaaten haben der Überarbeitung bestehender Vorschriften für biologische Erzeugung und Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse zugestimmt. Die europäische Komission begrüßte den Beschluss vom 28. Juni.

Die neuen Vorschriften treten ab dem 01. Januar 2021 in Kraft. Die Veränderung der derzeit bestehenden Vorschriften, die mehr 20 Jahre alt sind, schafft eine notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die europäische Ökobranche, sodass die Wachtumsdynamik weiter erhöht werden könne. Zudem sorge die Reform dafür, dass Öko-Landwirte fairer behandelt werden und Verbraucher eine einheitliche Qualitätsgarantie geboten werde.

Die neue Reform soll auch für Landwirte außerhalb der EU gelten, die ihre Ökoprodukte in den europäischen Markt einführen wollen. Mehr Kontrollen sollen nach der neuen Vorschrift für Ökoproduzenten nicht anfallen. Verbotene Stoffe wie Pestizide dürfen auf Ökolebensmittel weiterhin nicht angewendet werden.

Weitere Informationen

Meldung im Europaticker Meldung bei Agrarheute

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