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PRESSEMITTEILUNG: Keine Nährstoffrückgewinnung aus Wirtschaftsdüngern und potentielle Gebührenerhöhung – der Entwurf des Koalitionsvertrags

Mit Hinblick auf die vorläufige Einigung der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und der SPD am 07.02.2018 kann nicht von einem großen Wurf gesprochen werden. Wurde im letzten Koalitionsvertrag noch von davon gesprochen, ,die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken [zu] beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurück[zu]gewinnen.‘, so findet sich nunmehr im vorliegenden Entwurf kein klarer Passus mehr, der eine Nährstoffrückgewinnung thematisiert. Es scheint, als wären regional hohe Nitratgehalte im Grundwasser und die Stagnation bei der Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer kein hinreichender Grund, um signifikante, auch für die Landwirte dringend nötige und entlastende Veränderungen anzugehen. Und dass, obwohl die EU bereits politische Konsequenzen gezogen hat mit Ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, die Nitratrichtlinie betreffend.

Der Passus aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags ‚Im Dialog mit der Landwirtschaft werden wir auf eine gewässerschonende Bewirtschaftung hinwirken.‘, klingt nach wenig Erneuerung und verspricht vor allem keine konkreten Maßnahmen. Es wird sich in der täglichen Arbeit der zuständigen Ministerien zeigen, wie sich daraus sinnvolle und nötige Verbesserungen im Umgang mit Wirtschaftsdüngern ergeben können.

Die Bundesländer sind hier eindeutig weiter: Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bekennen sich in ihren Koalitionsverträgen zur Phosphorrückgewinnung, in Nordrhein-Westfalen geht man noch weiter und formulierte ‚[…] Stickstoffe und Phosphor sollen durch geeignete Verfahren aus Reststoffen der Tierhaltung entfernt und gezielt nur dort zum Einsatz gebracht werden, wo es nötig ist […]‘. Eine solche Formulierung im bundespolitischen Koalitionsvertrag hätte sicher für einen Innovationsschub gesorgt, der damit zu einer nachhaltigen Verbesserung des Umgangs mit Wirtschaftsdüngern geführt hätte.

Auch mit Hinblick auf die Abwasserabgabenregelung sind Unklarheiten vorprogrammiert. ‚Die Abwasserabgabenregelung wollen wir mit dem Ziel der Reduzierung von Gewässerverunreinigungen weiter entwickeln.‘, so der Entwurf des Koalitionsvertrages. Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zielt die Formulierung auf eine Erhöhung der Abwassergebühr ab, um so die vierte Reinigungsstufe auf Kläranlagen zu finanzieren. Wie mit den möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten der noch umzusetzenden Phosphorrückgewinnung umgegangen werden wird, ist nicht Inhalt dieser Formulierung. Es steht zu befürchten, dass hier weitere, unnötige Kostensteigerungen im Raume stehen – was die rasche Einführung eines Phosphorrecyclings deutlich weniger attraktiv gestalten würde.

Die DPP wird hier aktiv mit den entsprechenden Behörden kommunizieren, um Klarheit in diesem Punkt zu erlangen, vor allem in Hinblick auf die Konzepte zum Phosphor-Recycling die bis 2023 vorgelegt werden müssen.

Pressemitteilung DPP vom 07. Februar 2018 Frankfurt/M. — Die Pressemitteilung steht im Dokumentenbereich zum Download bereit

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