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Veröffentlichung des Entwurfs des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2017: Österreich verpflichtet zur Phosphatrückgewinnung aus kommunalem Klärschlamm

Auch Österreich strebt, wie die Schweiz und Deutschland, eine obligatorische Phosphatverwertung aus kommunalem Klärschlamm an. Im Rahmen des Abfallwirtschaftsgesetzes von 2002 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Entwurf für den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 erarbeitet.

Unter anderem enthält er auch ein Verbot für die direkte Ausbringung auf Land oder Kompostierung von Klärschlamm aus Kläranlagen mit einer Kapazität von 20.000 EW oder höher. Alternativ können diese Kläranlagen eine direkte Phosphor-Rückgewinnung mit Restphosphorkonzentrationen unter 20 g Phosphor/kg Trockenmasse durchführen, bzw. müssen ihre Klärschlämme einer Veraschung mit anschließender Phosphor-Rückgewinnung zuführen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit einer 10 jährigen Übergangsfrist. Durch diese Regulierung werden 90% des in Österreich in kommunalen Abwässern enthaltenen Phosphors abgedeckt.

Der zweiteilige Entwurf wird nunmehr einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren und Anhörungsverfahren unterzogen. Weitere Informationen sowie den zweiteiligen Entwurf finden Sie unter dem unten angefügten Link.

Weitere Informationen

Website zum BAWP 2017

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