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Österreich beschließt Phosphor-Recycling-Verpflichtung

Österreich ist nach der Schweiz und Deutschland das dritte europäische Land, das die Verwertung von Phosphor aus Klärschlamm gesetzlich vorschreibt (aus Kläranlagen ≥ 20.000 EW, bis 2033). Die neue Verordnung, die als Teil der Abfallverbrennungsverordnung 2024 (AVV 2024) veröffentlicht wurde, schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2033 alle Kläranlagen mit einer Kapazität von ≥ 20 000 EW entweder ihren Klärschlamm verbrennen und den Phosphor aus der Asche zurückgewinnen müssen oder auf andere Weise 60 % des Phosphors aus dem Kläranlagenzulauf zurückgewinnen müssen. Wird der Phosphor aus dem Klärschlamm nach der Verbrennung zurückgewonnen, müssen entweder 80 % des P aus der Asche zurückgewonnen werden oder die gesamte Asche muss zur Herstellung eines Düngemittels verwendet werden, das den österreichischen Düngemittelvorschriften entspricht. Die Betreiber von Klärschlamm- und/oder Klärschlammverbrennungsanlagen müssen jährlich den P-Gehalt der Asche bzw. den P-Zufluss zur Kläranlage, die Art der P-Rückgewinnung, die jährlich rückgewonnene P-Tonnage und die jährliche Klärschlamm-Tonnage (DM) melden.

Quellenverweis:
Österreich Abfallverbrennungsverordnung 2024 – AVV 2024, CELEX 32010L0075, veröffentlicht im österreichischen Amtsblatt, 13. Mai 2024 (siehe Abschnitt 4)

Weitere Informationen

Österreich Abfallverbrennungsverordnung 2024 Meldung bei der ESPP

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