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Erfüllungshilfe zur Klärschlammverordnung – Abwässer aus industrieller Kartoffelverarbeitung

Die DPP erhielt vom BMUB eine Auslegungshilfe zu § 15 Abs. 4 der neuen AbfKlärV. § 15 Abs. 4 AbfKlärV sieht ein Verwertungserbot von Klärschlämmen, Klärschlammgemischen und Klärschlammkomposten auf oder in landwirtschaftlich genutzten Böden vor, sofern der Klärschlamm bei der Behandlung von Abwasser aus der industriellen Kartoffelverarbeitung anfällt. Hintergrund der Regelung ist es, die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten – insbesondere von Kartoffelkrebs und Kartoffelzystennematoden – einzudämmen bzw. diesen vorzubeugen.

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Besuchsbericht zum Phosphordialog Bayern

Am 26.10.2017 fand in den Räumen des Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV) der gemeinsam vom UmweltCluster Bayern und der Deutschen Phosphor-Plattform DPP organisierte „Phosphordialog Bayern“ statt. Über 70 Teilnehmer nahmen an der Veranstaltung teil und konnten sich im Laufe des Tages sowohl zur nun endlich geltenden Klärschlammverordnung informieren, als auch einen Einblick in bereits stattfindende Initiativen zur Klärschlammaufbereitung und Phosphorrückgewinnung informieren.

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Bundesumweltministerium fördert Pilotprojekt zur P-Rückgewinnung aus Klärschlamm

Das Bundesumweltministerium fördert ein Pilotprojekt der Hamburger VERA Klärschlammverbrennung GmbH zur Rückgewinnung von Phosphor aus der Klärschlammverbrennung mit Hilfe des TetraPhos®-Verfahrens. Ab 2029 ist die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen in Kläranlagen mit einem Volumen ab 50.000 Einwohnern verpflichtend. Bei erfolgreichem Projektverlauf könnte dies wegweisend für die Abwasserwirtschaft werden.

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