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Neue Klärschlammverordnung beschlossen: Klärschlamm wird als Phosphorquelle immer wichtiger

Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in einer Pressemitteilung mitteilt, hat der Bundestag eine neue Klärschlammverordnung beschlossen. Der Neubeschluss der Klärschlammverordnung verpflichtet zu einer höheren Rückgewinnung des Phosphoranteils aus Klärschlamm. So soll eine Versorgungssicherheit auch langfristig mit dem immer knapper werdenden und für Düngemittel unersetzlichen Rohstoff sichergestellt werden.

Die vollständige Pressemitteilung steht unter dem unten angegebenem Link zur Verfügung. Folgend findet sich ein Auszug:

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verknappung der weltweiten Phosphor-Vorräte hat der Bundestag eine neue Klärschlammverordnung beschlossen. Sie verpflichtet dazu, mehr als bisher den in Klärschlämmen enthaltenen Phosphoranteil zurückzugewinnen. Außerdem werden die Anforderungen an die Klärschlämme, die in geringem Umfang noch für Düngezwecke verwendet werden können, weiter verschärft.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Künftig ist es nicht mehr egal, ob die im Klärschlamm enthaltenen Pflanzennährstoffe recycelt werden oder ungenutzt verloren gehen. Schadstoffarme Rohstoffreserven sind knapp oder kommen aus politisch instabilen Regionen. Dies gilt insbesondere für den nur endlich verfügbaren Rohstoff Phosphor. Und anders als bei fossilen Energieträgern kann Phosphor insbesondere in der Düngung nicht durch alternative Stoffe ersetzt werden.“

Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm leitet einen Paradigmenwechsel hin zu einer hochwertigen Verwertung ein, der langfristig zur Versorgungssicherheit mit Phosphor und der Schonung natürlicher Rohstoffreserven beitragen soll. Die Verordnung gewährleistet den Einstieg in eine ökologische Kreislaufwirtschaft und stellt auch international die Weichen hin zu einer nachhaltigen Rohstoffwirtschaft.“

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung des BMUB

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