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LAGA-Mitteilung zu Klärschlamm bezieht sich einseitig auf bodenbezogene Verwertung

Wie die Zeitschrift EUWID Wasser und Abwasser berichtet, bezieht sich die Vollzugshilfe der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sehr einseitig auf die rückläufige bodenbezogene Klärschlammverwertung.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten angefügten Link. Folgend findet sich ein Auszug:

Die Vollzugshilfe der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Klärschlammverordnung (AbfKlärV) bezieht sich sehr einseitig auf die rückläufige bodenbezogene Klärschlammverwertung. Das kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund in einer Stellungnahme zum Entwurf der LAGA-Vollzugshinweise. Die ab 2029 bzw. 2032 geltenden Regelungen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm und zur Phosphorrückgewinnung blieben hingegen nahezu unkommentiert.

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