News

zurück

Klarstellung zur Emissionshandelspflicht bei Klärschlammverbrennung begrüßt

Wie europaticker berichtet, müssen bei aktueller Rechtlage ab dem Jahr 2021 alle Betreiber von Klärschlammverbrennungs­anlagen – ob Mono- oder Mitverbrennung – für ihre Treibhausgasemissionen Zertifikate nachweisen. Diese Einbeziehung der thermischen Klärschlammbehandlung in den Emissionshandel sei sachlich nicht gerechtfertigt, sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn. Daher müsse die Bundesregierung schnellstens für eine Klarstellung hinsichtlich der Freistellung von Klärschlammverbrennungsanlagen von der Emissionshandelspflicht sorgen, so Spohn weiter.

Die vollständige Meldung steht unter dem unten angegebenem Link zur Verfügung. Folgend findet sich ein Auszug:

„Die Einbeziehung der thermischen Klärschlammbehandlung in den Emissionshandel ist sachlich nicht gerechtfertigt“, sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn in einer ersten Reaktion auf die kürzlich öffentlich gewordene Pflicht, die politisch gewollte thermische Behandlung von Klärschlämmen ab 2021 in das Emissionshandelssystem aufzunehmen.

Die Bundesregierung müsse schnellstens für eine Klarstellung hinsichtlich der Freistellung von Klärschlammverbrennungsanlagen von der Emissionshandelspflicht sorgen, so Spohn. „Es kann nicht sein, dass eine politisch nicht beabsichtigte und sachlich auch nicht begründbare Einbeziehung von Klärschlamm­verbrennungsanlagen in den Emissionshandel für große Unsicherheiten in der Branche sorgt, die als Hoffnungsträger für das Phosphor-Recycling gilt.“, argumentiert ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn weiter.

Sollte sich nichts an der Rechtslage ändern, müssten ab dem Jahr 2021 alle Betreiber von Klärschlammverbrennungs­anlagen – ob Mono- oder Mitverbrennung – für ihre Treibhausgasemissionen Zertifikate nachweisen.

Weitere Informationen

Vollständige Meldung

Teilen

© Copyright 2024 - Deutsche Phosphor-Plattform DPP e.V.