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Die Umsetzung der Anforderungen der Klärschlamm-Verordnung zur Phosphorrückgewinnung in Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen der Klärschlamm-Verordnung zur Phosphorrückgewinnung hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat eine Ausschreibung gestartet. In 8 Arbeitspaketen sollen folgende Leistungen erbracht werden:

AP 1: Auswertung aktueller Erkenntnisse zur Phosphorrückgewinnung und zur Klärschlammentsorgung.
AP 2: Rechtliche und organisatorische Fragestellungen bezüglich der zukünftigen Klärschlammentsorgung
AP 3: Auswertung der detaillierten Bestandsaufnahme der Klärschlammentsorgung in NRW und Ermittlung der relevanten Kläranlagen
AP 4: Darstellung und Bewertung erfolgversprechender Phosphorrückgewinnungsverfahren für Klärschlamm und Klärschlammaschen
AP 5: Erarbeitung von Szenarien der zukünftigen Klärschlammentsorgung
AP 6: Abschätzung der mit den Szenarien verbundenen Kosten
AP 7: Empfehlung von Maßnahmen zur Umsetzung der Phosphorrückgewinnung für kommunale Klärschlämme in NRW
AP 8: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen des projektbegleitenden Arbeitskreises

Die Teilnahmefrist endet am 03. Januar 2018. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (siehe unten).

Kontakt

Daniel Frank Mobil + 49 (0) 171 226 9953
Telefon +49 (0) 69 3487 6068
Email

Weitere Informationen

Leistungsbeschreibung

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