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Klärschlamm macht Niedersachsens Kommunen zunehmend Schwierigkeiten

Wie europaticker berichtet, hat das Niedersächsische Umweltministerium vor dem Hintergrund zunehmender Schwierigkeiten, Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten und den damit verbundenen Herausforderungen der Lagerung, jetzt Hinweise zu den rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwischenlagerung an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, Landkreise, Städte und kreisfreien Städte herausgegeben.

Die vollständige Meldung steht unter dem unten angegebenem Link zur Verfügung. Folgend findet sich ein Auszug:

Lies: „Möglichkeiten zur Zwischenlagerung können Abhilfe schaffen“ Vor dem Hintergrund zunehmender Schwierigkeiten, Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten und den damit verbundenen Herausforderungen der Lagerung, hat das Niedersächsische Umweltministerium jetzt Hinweise zu den rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwischenlagerung an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, Landkreise, Städte und kreisfreien Städte herausgegeben. Darin zeigt das Ministerium Kläranlagenbetreibern Wege und Lösungen auf, anfallenden Klärschlamm zwischenzulagern.

Minister Olaf Lies: „In den letzten Monaten hat sich die Situation für unsere Kommunen und die Kläranlagenbetreiber zunehmend verschärft. Die neue Düngeverordnung hat dazu geführt, dass Klärschlamm in der Landwirtschaft nicht mehr in den Mengen eingesetzt werden kann wie bisher. Die neue Klärschlammverordnung sieht zukünftig nur noch für Anlagen bis 50.000 Einwohner die Möglichkeiten der Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen vor. Zusätzlich wird der Einsatz der Kohlekraftwerke immer weiter zurückgefahren und das führt zu Engpässen bei der Mitverbrennung des Klärschlamms.

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