ISOE-Veröffentlichung zum Thema „Herstellung und Inverkehrbringung von Struvitdünger rechtssicher gestalten“ erschienen

Das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) hat ein Rechtsgutachten zur rechtlichen Einordnung von Struvit erstellt. Die zugehörige Publikation mit dem Titel „Herstellung und Inverkehrbringung von Struvitdünger rechtssicher gestalten. Gutachten zu aktuellen rechtlichen Fragen“ ist nun veröffentlicht.
Das ISOE gehört zu den führenden unabhängigen Instituten der Nachhaltigkeitsforschung. Wir entwickeln wissenschaftliche Grundlagen und zukunftsfähige Konzepte für Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft – regional, national und international.
Die vollständige Veröffentlichung finden Sie zum Download in unserem Dokumentenbereich und unter dem unten aufgeführten Link. Folgend lesen Sie Auszug aus dem Vorwort:
Phosphor (P) ist eine endliche Ressource, die Deutschland zum überwiegenden Teil importiert, und ein essenzieller Nährstoff für eine erfolgreiche landwirtschaftliche Produktion. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung entschieden, seine Rückgewinnung aus Abfällen und Abwasser zu fördern, um eine stärkere Kreislaufführung und Unabhängigkeit vom Import zu erzielen (AbfKlärV 2017). Aus kommunalem Abwasser lässt sich Phosphor unter anderem durch die Zugabe von Magnesium und Calcium und damit als Ausfällung von Struvit zurückgewinnen. Dieses Struvit ist zudem ein interessanter Ausgangsstoff für P-Dünger.
Von der Ausfällung auf der Kläranlage bis zur Ausbringung auf dem Feld fällt Struvit unter verschiedene Rechtsbereiche. Die Struvitausfällung liegt im Wasserrecht, die anfallenden Stoffe gehen in das Abfallrecht über. Wird das Struvit zu Düngemittel verarbeitet, muss es nach Düngemittelrecht zugelassen, in Verkehr gebracht und angewendet werden. Je nach der Organisation der Landwirte bzw. ihrer Produktion ist das Ökolandbau- und Wasserverbandsrecht hinzuzuziehen. Verschiedene rechtliche Regelungen sind zu beachten, um die Kreislaufführung und dabei die Herstellung und Inverkehrbringung von Struvitdünger rechtssicher zu gestalten. Im vorliegenden Rechtsgutachten werden die für Struvit relevanten rechtlichen Regelungen im Detail dargestellt und juristisch bewertet.
Der Rechtsrahmen von Struvit befindet sich im Umbruch. Vor Kurzem wurde dieser durch zwei Rechtssetzungen der Europäischen Union entscheidend verändert: Erstens löste die EU-Düngeprodukteverordnung am 16. Juli 2022 die EU-Düngemittelverordnung ab. Die EU-Düngeprodukteverordnung verlangt für EU-weit zugelassene Produkte ein Konformitätsprüfungsverfahren und eine REACH-Zulassung. Zudem wurde durch die Komponentenmaterialkategorie 12 zu gefällten Phosphatsalzen und deren Folgeprodukten mehr Klarheit für die europaweite Zulassung von Struvit geschaffen. Allerdings ist es auch möglich, Düngeprodukte nur für spezifische nationale Märkte (z.B. Deutschland) nach dem jeweiligen nationalen Recht zuzulassen. Weiterhin wurden zurückgewonnenes Struvit und gefällter Phosphor am 17. Januar 2023 in die Positivliste der EU-Ökoverordnung zu zulässigen Düngern aufgenommen. Dies ermöglicht nun den Einsatz von Struvitdüngern im Ökolandbau. Auch im deutschen Recht deuten sich positive Veränderungen für Struvit an: Experten gehen davon aus, dass bei der Novellierung der deutschen Düngemittelverordnung die Anforderung der Mindestwasserlöslichkeit für Fällungsprodukte, die ein Inverkehrbringen von Struvit zurzeit deutlich erschwert, gestrichen wird. Dadurch wäre in Zukunft eine Inverkehrbringung von Struvitdünger auch nach deutschem Recht möglich.