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Gutachten zur Auslegung von mit der Phosphor-Rückgewinnung in der Klärschlammverordnung in Verbindung stehenden gebührenrechtlichen Festlegungen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im August 2025 das „Gutachten zur Auslegung von mit der Phosphor-Rückgewinnung in der Klärschlammverordnung in Verbindung stehenden gebührenrechtlichen Festlegungen“ herausgegeben. Das Gutachten will einen Beitrag leisten, wichtige rechtliche Klarheit für Kommunen und Abwasserbetriebe zu schaffen.

Hintergrund ist die novellierte Klärschlammverordnung (AbfKlärV) aus dem Jahr 2017, die ab 2029 alle Kläranlagen zur Rückgewinnung von Phosphor verpflichtet. Als zentrales Hemmnis für die fristgerechte Umsetzung solcher Maßnahmen gilt bislang die Unsicherheit über die Umlagefähigkeit der dabei entstehenden Kosten auf die Abwassergebühren.

Deshalb wurde ein Sachverständigengutachten beauftragt, das die gebührenrechtliche Ansatzfähigkeit von Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung untersucht. Dabei lag ein besonderes Augenmerk auf der rechtlichen Einordnung von Investitionen und Maßnahmen, die bereits vor dem verbindlichen Stichtag 2029 erfolgen.

zur UBA-Meldung zum Bericht

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