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Gutachten: Ohne deutliche Nachbesserung an Düngeverordnung droht weitere Klage

Wie die Zeitschrift EUWID Wasser und Abwasser berichtet, ist ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der fehlenden Umsetzung der Nitratrichtlinie wahrscheinlich und auch nicht aussichtslos, wenn nicht substanzielle Nachbesserungen zur Reduzierung der Nitrateinträge erfolgen.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten angefügten Link. Folgend findet sich ein Auszug:

Ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der fehlenden Umsetzung der Nitratrichtlinie ist wahrscheinlich und auch nicht aussichtslos, wenn nicht substanzielle Nachbesserungen zur Reduzierung der Nitrateinträge erfolgen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier, das der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vorgelegt hat. Damit stütze das Gutachten in wesentlichen Punkten die Rechtsauffassung der EU-Kommission zur Notwendigkeit einer Novellierung der Düngeverordnung, so der BDEW.

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