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Fördervorhaben: Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie

Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie mit überarbeiteten und neuen Förderschwerpunkten veröffentlicht. Zuwendungen können sowohl für strategische wie auch investive Förderschwerpunkte beantragt werden.

Für weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten und Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie besuchen Sie den Förderlotsen zur Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (siehe Link). Über die neue Kommunalrichtlinie werden ab 2019 auch umwelt­freundliche Fahrradabstellanlagen der Bike+Ride-Offensive gefördert.

Die Antragsfenster der aktuellen Richtlinie sind jeweils vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 30. September geöffnet. Weiterführende Informationen zum Thema sowie zur Antragstellung finden Sie in der Ausschreibung.

Weitere Informationen

zur Ausschreibung Förderlotse zur Kommunalrichtlinie

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