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3. Förderaufruf „Phosphor“ des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Der Rohstoff Phosphor ist essentieller Bestandteil von Düngemitteln, ohne die es keine ausreichende landwirtschaftliche Produktion gäbe. Aufgrund der begrenzten mineralischen Ressourcen, der wachsenden Weltbevölkerung und der politisch unsicheren Lage der wenigen Lieferländer kann eine nachhaltige und ökonomische Phosphorversorgung langfristig nur sichergestellt werden, wenn Phosphorimporte zum Teil durch rückgewonnenen Phosphor ersetzt werden können. Hier bieten sich vor allem Abwasser und Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen an, die relevante Mengen an Phosphor enthalten und damit ein großes Potential für eine Rückgewinnung haben. Aus diesem Grund fördert Baden-Württemberg mit seinem 3. Aufruf „Phosphor“ die Entwicklung von Versuchsanlagen und großtechnischen Pilotanlagen zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche.

Durch die Förderung von in diesem Feld tätigen Unternehmen und Anlagenbetreibern soll unter wissenschaftlicher Begleitung die Entwicklung von Anlagen zur Phosphor-Rückgewinnung (P-Rück-Versuchsanlage) aus Klärschlamm sowie Klärschlammasche unterstützt und großtechnische Verfahren zur Phosphor-Rückgewinnung und deren Weiterentwicklung (P-Rück-Pilotierung) sowie deren wirtschaftliche Vertretbarkeit vorangetrieben werden, um so die Verbreitung von Phosphor-Rückgewinnungsverfahren in Baden-Württemberg zu beschleunigen.

Unter Klärschlamm wird verstanden:

  • Klärschlamm,
  • Klärschlamm mit Klärschlammwasser oder
  • Klärschlammwasser.

Ziel ist es, qualitativ hochwertige, gering belastete Phosphorverbindungen als Rohstoff für industrielle Anwendungen oder als Düngemittel mit hoher Verfügbarkeit für Nutzpflanzen zu gewinnen, ohne ausschließlich auf Verdünnungseffekte von Schadstoffen zurückzugreifen.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Operationellen Programms – Innovation und Energiewende – 2014-2020 sowie aus Mitteln des Landes. Dieser Förderaufruf basiert auf der VwV EFRE – Phosphor 2014-2020.

Im Rahmen des dritten Förderaufrufs sind nun auch Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten (oder dem entsprechenden Klärschlammanfall) antragsberechtigt.

Die fachliche Antragsprüfung und die Projektauswahl erfolgen durch das Umweltministerium in einem zweistufigen Verfahren. Projektskizzen können bis zum 13. Oktober 2017 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter dem unten angefügten Link.

Weitere Informationen

Bekanntmachung

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