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Förderung im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms „Innovative Abwassertechnik“

Aktuelle technische und umweltpolitische Entwicklungen zeigen deutlich, dass Innovationen mit hohem Umweltentlastungspotential im Bereich Abwassertechnik notwendig und realisierbar sind. Dazu hat das Bundesumweltministerium (BMU) einen neuen Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“ eingerichtet.

Der Förderschwerpunkt hat das Ziel, Umwelt entlastende technische Innovationen im Bereich Ressourcenschutz durch Rückgewinnung und Nutzbarmachung von Sekundärrohstoffen, Entfernung von Spurenstoffen und effiziente Nutzung der Energie in der Abwasserbehandlung voran zu treiben. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstützt mit Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm im Rahmen dieses neuen Förderschwerpunkts die erstmalige großtechnische Realisierung besonders innovativer Projekte mit möglichst ganzheitlichem Ansatz zum effizienten Umgang mit Ressourcen und Energie sowie zur weitergehenden Abwasserbehandlung.

Gefördert werden Betreiber von kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen aller Größenklassen. Ebenso können Betreiber von Anlagen, die eine weitergehende Behandlung, beispielsweise der Klärschlämme, übernehmen (z.B. thermische Verwertungsanlagen) oder die Ressourcen aus der Abwasserbehandlung rückgewinnen, aufbereiten oder weiter nutzen (z.B. Wertstoffe, Energie), eine Förderung in diesem Förderschwerpunkt beantragen.

Gefördert werden Projekte in den folgenden Kategorien:

  • Wertstoffrückgewinnung und –bereitstellung
  • Nutzbarmachung von Phosphor, Stickstoff und anderen Wertstoffen durch Überführung in verwendbare Produkte oder Ausgangsstoffe für Produkte.
  • Weitergehende Abwasserbehandlung
  • Reduktion von Spurenstoffen mittels innovativer Verfahren unter Berücksichtigung des Energie- und Ressourcenbedarfs mit möglichst breitem Eliminationsspektrum.
  • Energie – speichern, regeln, vernetzen
  • Ganzheitliche Energieoptimierung, flexible Energienutzung (Strom, Wärme, Gas), Integration in Energieversorgungskonzepte auch über die Grenzen der Abwasseranlage hinaus.

Die Förderung wird unter der Auflage erteilt, dass ein Messprogramm für die Erfolgskontrolle des Projektes durchzuführen ist. Einreichungsfrist ist der 15. April 2019. Weitere Informationen finden Sie unter dem unten genannten Link. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den unten genannten Kontakt.

Kontakt

Franziska Hobohm Telefon: 0340/2103-2606

Weitere Informationen

Website zum Fördervorhaben zu den Antragsunterlagen Meldung zum Innovationsprogramm

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