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Förderaufruf des BMBF zur Bioökonomieforschung „Technologie-Initiative Bioraffinerien“ im Rahmen der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“

Das BMBF fördert im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 die Erforschung und Entwicklung von Bioraffinerien. Bioraffinerien werden als Innovationstreiber einer biobasierten Wirtschaft angesehen und sollen dabei helfen biologische Ressourcen möglichst vollständig als Rohstoffkomponente zur Erzeugung von unterschiedlichen Zwischenprodukten und Produkten zu nutzen (Chemikalien, Werkstoffe, Bioenergie).

Mit der „Roadmap Bioraffinerien“ im Jahr 2012 legte die Bundesregierung auf der Basis einer technologischen, ökonomischen und ökologischen Analyse die Grundlagen für die Entwicklung und Implementierung von Bioraffineriekonzepten. Die Weiterentwicklung von Bioraffineriekonzepten, die aus verschiedensten Rohstoffen über Primär- und anschließende Sekundärraffination vielfältige Produkte und Koppelprodukte fertigen, bezieht dabei Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung sowie die Prozess- und Technologieentwicklung mit ein. Ein breites Spektrum an Technologien ist für den Betrieb von Bioraffinerien erforderlich. Spezielle Anlagenkonzepte zur Bereitstellung, Konditionierung und Konversion biogener Rohstoffe sind erforderlich.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Mit der Abwicklung des Auswahl- und Förderverfahrens hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis zum 23. Oktober 2017 Projektskizzen über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator – gebeten, einen förmlichen Förderantrag zur abschließenden Prüfung und Förderentscheidung einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter dem unten angefügten Link.

Weitere Informationen

Bekanntmachung

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