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Förderaufruf des BMBF für Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung innerhalb des Aktionsplans „Natürlich.Digital.Nachhaltig“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit der vorliegenden Fördermaßnahme das Ziel, durch die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien innovative, nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Anwendungsfeldern Wasserwirtschaft, nachhaltiges Landmanagement und Geotechnologie sowie Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. Damit trägt sie zur Umsetzung des Aktionsplans „Natürlich.Digital.Nachhaltig“ bei und gliedert sich in die Rahmenstrategie FONA (Forschung für Nachhaltige Entwicklung) ein.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, in denen Experten für Umwelttechnik und Experten für Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Sensorik, Mikrotechnik, Robotik, KI) zusammenwirken, um integrierte Lösungen zu entwickeln. Diese sollen nachweisbar zu einer nachhaltigeren Nutzung von Wasser, Energie oder ­Rohstoffen bzw. zur Minderung von Umweltbelastungen in den Bereichen Wasser- und Kreislaufwirtschaft, Geo­technologien und Landmanagement führen. Völlig neuartige Ansätze sind besonders erwünscht.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen) in Deutschland verlangt.

Mit der Abwicklung des Auswahl- und Förderverfahrens hat das BMBF die Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichem Förderantrag. Bewertungsstichtage für die Projektskizzen sind der 30. April 2020 und der 31. Oktober 2021.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter dem unten angefügten Link.

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