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Förderaufruf des BMBF zur Förderung des „Regionalen Phosphor-Recycling“ (RePhoR)

Phosphor (P) ist ein essentieller und nicht substituierbarer Baustein in allen Lebewesen und wird vor allem als Dünger für eine ertragreiche Landwirtschaft gebraucht. Die endlichen Phosphaterz-Reserven sind auf wenige, teilweise politisch instabile Regionen in der Welt begrenzt und zunehmend verunreinigt (Cadmium, Uran). Phosphor wurde deswegen von der EU bereits im Jahr 2014 auf die Liste der kritischen Rohstoffe gesetzt, die einen Anreiz für Recyclingtätigkeiten geben soll. Eine wichtige Rolle zur Sicherung der zu­künftigen Versorgung spielt hierbei die Rückgewinnung von Phosphor aus P-reichen Abfallströmen wie zum Beispiel Abwasser und Klärschlamm.

Die Bundesregierung hat die Rückgewinnung von Phosphor im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRessII) als wichtigen Baustein zur Etablierung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft verankert und mit der im Oktober 2017 in Kraft getretenen Novellierung der Klärschlammverordnung die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Im Rahmen des Förderprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3)“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Regionales Phosphor-Recycling“ (RePhoR).

Ziel der Fördermaßnahme ist die Entwicklung innovativer wirtschaftlicher Lösungen zum regionalen Phosphor-Recycling. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur verstärkten Nutzung von Sekundärphosphor und zur Umsetzung der neuen Klärschlammverordnung geleistet werden.

Gefördert werden Projekte mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – sowie Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase („Konzeptphase“) sollen Konzepte für ein regionales Phosphor-Recycling erarbeitet werden. Im Anschluss werden aus den vorliegenden Konzepten die besten ausgewählt. Diese erhalten in der zweiten Phase („Umsetzungsphase“) eine Forschungsförderung zur Realisierung der Konzepte. Die Förderanträge für die Konzeptphase sind dem Projektträger Karlsruhe bis spätestens 29. Juni 2018 vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter dem unten angefügten Link.

Weitere Informationen

Bekanntmachung

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