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Förderaufruf des BMBF zur Förderung im Rahmen des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“

Zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt und der Erhalt der biologischen Vielfalt. Als Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen verfolgt die Bundesregierung mit der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ und der „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ das Ziel, eine nachhaltige, biobasierte und an natürlichen Stoffkreisläufen orientierte Wirtschaftsform zu etablieren.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2014 unter dem Titel „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ ein Konzept zur Förderung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Forschung im Rahmen der NFSB veröffentlicht. Das Konzept umfasst vier Module sowie die Förderung des öffentlichen Dialogs. Die vorliegende Bekanntmachung ist die zweite Runde in Modul II zur thematischen Förderung von Einzel- oder Verbundprojekten.

Gefördert werden Forschungsvorhaben, die sich den oben beschriebenen Herausforderungen widmen und damit zusammenhängende Lösungsansätze entwickeln. Die Struktur eines Vorhabens sollte dabei den Anforderungen des jeweiligen Forschungsthemas entsprechen und auf bestmögliche Ergebnisse ausgerichtet sein. Das gilt sowohl für die Zusammensetzung der Forschungsteams als auch für die Projektdauer. Abhängig von Thema, Fragestellung und Methodik ist es möglich, Einzel- oder Verbundprojekte zu beantragen. Diese können sich aus Forscherinnen und Forschern der Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Kultur- und Geisteswissenschaften zusammensetzen, aber auch relevante natur- und technikwissenschaftliche Expertise einbeziehen. Die Laufzeit der Förderung beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU) in der Europäischen Union. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger (PT) Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Bioökonomie beauftragt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form in deutscher oder in englischer Sprache vorzulegen. Einreichungsfrist ist der 13. Juni 2018.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter dem unten angefügten Link.

Weitere Informationen

Bekanntmachung

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