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EuGH verurteilt Deutschland wegen Nitratrichtlinie

Wie agrarheute berichtet, hat der Europäische Gerichtshof Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung zu wenig gegen Nitrat im Grundwasser unternommen hat. Das Urteil fiel am Donnerstag in Luxemburg.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung zu wenig gegen Nitrat im Grundwasser unternommen hat.

Das Urteil fiel am Donnerstag in Luxemburg. Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Bundesrepublik gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoßen habe. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht ausreichende zusätzliche Maßnahmen ergriffen.

Deutschland wurden auch die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Klöckner will mit der Kommission in Dialog treten
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit der Europäischen Kommission kurzfristig in einen Dialog zur Umsetzung des Urteils und der Nitrat-Richtlinie treten.

Ministerin Julia Klöckner erklärte: „Das Urteil verwundert nicht: Es bezieht sich auf eine alte, in dieser Form nicht mehr existente Düngeverordnung.“

Sie räumte ein, es habe Gründe gegeben, die jetzt auch für das Urteil eine Rolle spielten, warum die Düngeverordnung verschärft worden sei. Im Grundsatz müsse gelten, dass der mit den Düngemitteln ausgebrachte Stickstoff bei der Pflanze ankomme und nicht ins Grundwasser gelange.

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