EU-Ausschreibung für Studie über tierische Nebenprodukte (TNP) in Düngemitteln
Die Europäische Kommission hat eine bevorstehende Ausschreibung für eine Studie über den agronomischen Wert und die Umweltsicherheit bestimmter tierischer Nebenprodukte in Düngemitteln (CMC10) angekündigt.
Wie in den ESPP eNews Nr. 75 erwähnt, kommt die Zulassung bestimmter tierischer Nebenprodukte in Düngemitteln mit CE-Kennzeichnung (gemäß der EU-Düngemittelverordnung FPR – CMC10) nur sehr, sehr langsam voran. Wir gehen davon aus, dass der delegierte Rechtsakt der GD SANTE zur Änderung der Verordnung über tierische Nebenprodukte zur Definition von „Endpunkten“, die die Verwendung bestimmter TNP in EU-Düngemitteln (d. h. ohne Rückverfolgbarkeit) erlauben, jetzt fertiggestellt ist und hoffentlich in einigen Monaten im Amtsblatt veröffentlicht wird (Link unten).
Diese TNP können jedoch erst dann in die EU-Düngemittelverordnung (CMC10) aufgenommen werden, wenn die Europäische Kommission (GD GROW) ihren agronomischen Wert und ihre Umweltsicherheit bewertet hat. Für „verarbeitete Gülle“ wird dies von der Kommission selbst (JRC) durchgeführt, siehe den Beitrag der ESPP HIER. Für andere TNP als „verarbeitete Gülle“, die im delegierten Rechtsakt der SG SANTE genannt werden, und möglicherweise für andere TNP, die für eine zukünftige Integration in den FPR in Frage kommen, wird die Studie über den agronomischen Wert und die Umweltsicherheit in Auftrag gegeben werden.
Quellenverweise:
DG GROW CMC10 ABP agronomic and environmental safety study pre-announcement 5/6/2023
DG SANTE Delegated Act for “end points” for certain ABPs for use in fertilisers