Erfolg vor Gericht: Rote Gebiete nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht
Wie topagrar online berichtet, wurde die Ausweisung der roten Gebiete in Bayern, die zur Verschärfung der Düngeverordnung führte, von staatlicher Seite nicht korrekt mitgeteilt.
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Jetzt ist es amtlich: Die Ausweisung der roten Gebiete in Bayern, die zur Verschärfung der Düngeverordnung führte, wurde von staatlicher Seite nicht korrekt mitgeteilt.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat festgestellt, dass die Allgemeinverfügung zur Düngeverordnung 2017, welche die bisherigen roten Gebiete in Bayern definiert, durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger und auf der Website der Landesanstalt für Landwirtschaft nicht wirksam bekanntgegeben wurde. Das teilt der Bayerische Bauernverband (BBV) mit.
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