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DWA berichtet: Neuer Anlauf beim Düngegesetz muss Gewässerschutz sicherstellen

Wie die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, begrüßen die Spitzenverbände der Wasserwirtschaft die Pläne der Bundesregierung, im Rahmen einer Novelle des Düngerechts ein Monitoring der Auswirkungen landwirtschaftlicher Düngung auf Gewässer einzuführen.

Hintergrund ist die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung von 2018, die bislang eine wichtige Grundlage zur Identifikation wasserschonend wirtschaftender Betriebe lieferte. Nun soll ein neues, transparentes und effizientes Monitoring-Instrument entwickelt werden, das den Gewässerschutz gewährleistet, ohne die Landwirtschaft durch übermäßige Bürokratie zu belasten.

DWA und DVGW verweisen auf positive Erfahrungen mit betrieblichen Nährstoffbilanzen, die sich als praxistaugliches Instrument zur Bewertung der landwirtschaftlichen Leistungen bewährt haben. Ziel sei es, mithilfe einer gesamtbetrieblichen Bilanzierung wasserschonend wirtschaftende Betriebe zu identifizieren und diese etwa in mit Nitrat belasteten „Roten Gebieten“ von zusätzlichen Auflagen zu befreien.

Ein geplantes Wirkungsmonitoring, das von CDU/CSU und SPD unterstützt wird, müsse nach Ansicht der Verbände zwingend mit einer stofflichen Betriebsbilanz verknüpft werden, um sowohl die Auswirkungen der Düngeregeln auf Gewässer als auch die Beiträge einzelner Betriebe nachvollziehbar zu machen. Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft hatte sich zuletzt für eine praxisnahe Weiterentwicklung der Stoffstrombilanz ausgesprochen. Laut DWA und DVGW bietet die Kombination aus Wirkungsmonitoring und Betriebsbilanzierung zusätzlich Potenzial zur Vereinfachung des Düngerechts und zur Bürokratieentlastung.

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