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Düngeverordnung: Viele Detailregeln, hoher Dokumentationsaufwand

Wie topagrar online berichtet, müssen Bauern aufgrund der Verschärfungen der Düngeverordnung jetzt innerhalb von zwei Tagen jede Düngemaßnahme schriftlich dokumentieren und belegen, dass sie die Nährstoffzufuhr nicht überschreiten.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Am 1. Mai tritt die schärfere DüngeVo in Kraft. Bauern müssen jetzt innerhalb von zwei Tagen jede Düngemaßnahme schriftlich dokumentieren und belegen, dass sie die Nährstoffzufuhr nicht überschreiten.

Mit einer Reihe neuer und schärferer Vorschriften wird zum 1. Mai die erneut geänderte Düngeverordnung in Kraft treten. „Landwirte und ihre Berater haben sich kaum an die unzähligen Änderungen aus dem Jahr 2017 anpassen können und müssen sich schon wieder mit neuen Vorgaben vertraut machen“, schildert Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies.

Sie haben jetzt nicht nur strengere Vorgaben, sondern auch deutlich höhere Dokumentationspflichten zu beachten und können schon allein dadurch unbeabsichtigt in sanktionierte „Fallen“ stolpern. Sowohl in der Ausbringungsmenge als auch im Anwendungszeitraum wird die Düngung stark eingeengt. So müssen Landwirte innerhalb einer Frist von zwei Tagen jede Düngemaßnahme in ihren Kulturen und auf dem Grünland schriftlich dokumentieren und darüber hinaus kontinuierlich belegen können, dass sie die maximal zulässige Nährstoffzufuhr nicht überschreiten. „Diese Bürokratie fällt teilweise in die absolute Arbeitsspitze der Frühjahrs- und Herbstbestellung, dafür haben wir Landwirte überhaupt kein Verständnis“, kritisiert Hennies.

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