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Düngeverordnung: Diese Vorschriften gelten für bayerische Landwirte

Wie agrarheute berichtet, müssen Landwirte auf einem Fünftel der bayerischen Landesfläche zusätzliche Maßnahmen zum Grundwasserschutz ergreifen. Das folgt aus der bayerischen Umsetzung der nationalen Düngeverordnung.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Auf einem Fünftel der bayerischen Landesfläche müssen Landwirte zusätzliche Maßnahmen zum Grundwasserschutz ergreifen. Das folgt aus der bayerischen Umsetzung der nationalen Düngeverordnung.

Anfang Juni 2017 ist die Bundes-Düngeverordnung in Kraft getreten. Gestern hat die bayerische Staatsregierung die entsprechende Ausführungsverordnung beschlossen.

Im Rahmen der Bundes-Düngeverordnung sollen zur Verbesserung des Gewässerschutzes beispielsweise die erlaubten Nährstoffüberschüsse verringert werden. Außerdem wurden die Zeiträume, in denen grundsätzlich keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert. Die Bundes-Düngeverordnung von 2017 verpflichtet darüber hinaus die Länder, in Gebieten mit hohen Nitrat-Belastungen zusätzliche verbindliche Anforderungen an die Düngung festzusetzen.

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