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Düngeverordnung: Bauern bis 2028 schutzlos vor Strafzahlungen

Wie agrarheute berichtet, werde der Bund Nachschärfungen bei der Düngeverordnung unter Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes noch viele Jahre lang verlangen können. Rechtssicherheit für die Bauern gäbe es nicht.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Wie lange noch wird der Bund Nachschärfungen bei der Düngeverordnung unter Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes verlangen können? Eine Nachfrage von agrarheute bei der EU-Kommission zeigt: noch viele Jahre lang. Rechtssicherheit für die Bauern gibt es nicht.

Anfang Juli hat der Bundesrat unter Murren einer Neuregelung der Ausweisung roter und gelber Gebiete als Teil der Düngeverordnung zugestimmt (AVV GeA). Im Raum stand dabei auch die Drohkulisse eines Urteils des europäischen Gerichtshofs wegen Verletzung der Nitratrichtlinievom Juni 2018. Passt die Bundesrepublik ihre Regeln nicht an, so droht die EU-Kommission Deutschland mit Strafzahlung. Die gleiche Argumentation hatte bereits die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner genutzt, um Änderungen bei der Umsetzung der Düngeverordnung in Deutschland zu rechtfertigen.

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