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Düngeverordnung: 20-Prozent-Regelung soll betriebsbezogen gelten

Wie agrarheute berichtet, soll nach den Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums die neue Düngeverordnung nicht mehr schlagbezogen, sondern im Durchschnitt der Flächen eines Betriebes umgesetzt werden.

Die vollständige Meldung finden Sie unter dem unten genannten Link. Folgend findet sich einen Auszug:

Nach den Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums soll die neue Düngeverordnung nicht mehr schlagbezogen, sondern im Durchschnitt der Flächen eines Betriebes umgesetzt werden. Was halten Sie davon? Nutzen Sie unsere Kommentarfunktion und diskutieren Sie mit.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sucht nach Alternativen zu den bisherigen Brüsseler Vorgaben für eine Verschärfung der Düngeverordnung. Das Ressort will zwar nach wie vor an dem von der Europäischen Kommission geforderten Abschlag von 20 Prozent vom Bedarf der Stickstoffdüngung in den roten Gebieten festhalten. Die Vorgabe soll nach seinen Vorstellungen jedoch nicht mehr schlagbezogen, sondern im Durchschnitt der Flächen eines Betriebes umgesetzt werden.

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