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DPP-Position zur Phosphorrückgewinnungspflicht 2029: Keine Fristverschiebung – Übergangslösung schaffen

In einem Schreiben an Bundesminister Schneider nimmt die DPP Stellung zu einem Vorschlag der DWA, die Rückgewinnungspflicht für Phosphor von 2029 auf 2039 zu verschieben. Die DPP weist darauf hin, dass eine Fristverlängerung Investitionen verzögern, den Hochlauf von Rückgewinnungskapazitäten bremsen und das Vertrauen in gesetzliche Vorgaben schwächen würde.

Die Rückgewinnung von Phosphor ist technisch machbar. Die DPP empfiehlt daher klare Übergangslösungen mit Anreizen für Kommunen, Betreiber und Investoren, um bestehende Projekte zu sichern und den Markthochlauf zu beschleunigen.

Die vollständige Pressemitteilung der DPP vom 20.01.2026 zur Phosphorrückgewinnungspflicht 2029 steht im Dokumentenbereich zum Download bereit.

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Oder lesen Sie im Folgenden das ganze Anschreiben:

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schneider,

ein im Umlauf befindliches Schreiben der DWA schlägt vor, die Rückgewinnungspflicht von Phosphor zu verschieben. Der Deutsche Phosphor-Plattform DPP e.V., vertreten durch den Vorstand und die Geschäftsführung, nimmt dazu Stellung und bewertet die Folgen eines vorgeschlagenen Aufschubs, wohlwissentlich, dass das Thema der DWA-Position und Anreize für die Übergangszeit in der DPP kontrovers diskutiert werden.

Die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung verfolgt zentrale Ziele:

  • die Rückführung des endlichen und kritischen Rohstoffs in den Wirtschaftskreislauf
  • die Stärkung der Rohstoffsouveränität
  • die Verringerung von Schadstoffeinträgen in Böden

Die DPP begrüßt die engagierte Arbeit des BMUKN und des UBA bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, sowie bei der Begleitung der Branche durch etablierte Dialogformate.

Die DPP lehnt die Forderung der DWA ab, die gesetzliche Pflicht von 2029 auf 2039 zu verschieben. Eine Fristverlängerung würde die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft verzögern, bereits getätigte Investitionen entwerten, den Hochlauf der Rückgewinnungskapazitäten bremsen und das Vertrauen von Kommunen, Investoren und Technologieanbietern in die Verlässlichkeit regulatorischer Vorgaben schwächen. Zudem würde sie ordnungspolitische Zielsetzungen untergraben, die mit der Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) bewusst gesetzt wurden.

Technische Umsetzbarkeit und laufende Projekte

Die Phosphorrückgewinnung (nach AbfKlärV) ist heute bereits technisch umsetzbar. Zahlreiche Großanlagen zeigen, dass der Hochlauf möglich ist:

  • TetraPhos-Verfahren, Remondis TetraPhos GmbH (Hamburg, in Inbetriebnahme),
  • R-Rhenania-Verfahren, Emter GmbH (Altenstadt, in Inbetriebnahme),
  • EuPhoRe-Verfahren, MVV Umwelt GmbH (Mannheim, in Inbetriebnahme) und Zweckverband
  • Abfallverwertung Südhessen (Darmstadt, im Bau),
  • Ascheaufschlussverfahren, Seraplant GmbH (Haldensleben),
  • Thermochemisches Verfahren, Werkstätten Heating Systems GmbH (Michelstadt, Schlitz,
  • Wallmenroth),
  • Ash2Phos-Verfahren, Phosphorgewinnung Schkopau GmbH (Schkopau, im Bau), weitere in Planung befindliche Anlagen.

Ergänzend existieren zahlreiche Pilot- und Technikumsanlagen, die erfolgreich getestet wurden und als Grundlage für die großtechnische Umsetzung dienen. Ebenso erwähnenswert sind die RePhoR-Verbundprojekte, die mit Fördermitteln des Bundes die Überführung von Forschungsergebnissen in die industrielle Anwendung unterstützen. Diese Projekte liefern praxisnahe Grundlagen für die großtechnische Umsetzung.

Weitere Hinweise finden sich in de DPP-Technologie-Tabelle sowie im ESPP-Technologiekatalog, die beide eine breite Palette an Verfahren und deren Umsetzungsstand aufzeigen.

Die Aussage, dass bis 2029 nur etwa ein Drittel der Kläranlagenbetreiber die Pflicht vollständig erfüllen könne, kann die DPP so nicht bestätigen. Es existieren relevante Massenströme von Klärschlammaschen, die bereits heute mit geringem technischem Aufwand zu marktfähigen Phosphordüngern weiterverarbeitet werden können. In Prognosen wurden diese Massenströme bisher nicht einbezogen.

Übergangsphase: Fristverschiebung ist keine Lösung

Eine Fristverschiebung würde die strukturellen Herausforderungen nicht lösen, sondern Investitionen weiter verzögern und bestehende Unsicherheiten verlängern. Aktuell und grundsätzlich werden Investitionen zurückgestellt, solange der politische Fahrplan infrage gestellt wird. Der Ausstieg aus der bodenbezogenen Verwertung und der Mitverbrennung darf aus Sicht der DPP auf keinen Fall in Frage gestellt werden.

Besonders kritisch wäre die Wirkung auf bestehende und in Bau befindliche Monoklärschlammverbrennungsanlagen. Es wäre zu befürchten, dass Klärschlämme aus Kostengründen in die Mitverbrennung oder bodenbezogene Verwertung gesteuert werden. Dies würde den wirtschaftlichen Anreiz zur Monoverbrennung schwächen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit entsprechender Anlagen gefährden und zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden führen. Darüber hinaus würde die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm den Eintrag von Schadstoffen auf landwirtschaftliche Flächen erhöhen.

Die DPP setzt daher auf eine klare Übergangslösung mit Anreizmechanismen. Sie begrüßt ausdrücklich die laufenden Arbeiten des BMUKN sowie des UBA zur Ausgestaltung entsprechender Übergangsinstrumente. Diese sollten schnell wirksam, pragmatisch umsetzbar und möglichst unbürokratisch sein, um Investitionen auszulösen und den Markthochlauf zu sichern.

Investitionssicherheit

Wird die Frist verschoben, entfällt die Grundlage für das Fortbestehen abgeschlossener Verträge und langfristiger Entsorgungskonzepte. Alle diejenigen, die bereits Verträge eingegangen sind, wären benachteiligt.

Ohne verlässliche Kalkulationsgrundlagen für Investitions- und Betriebskosten droht eine Verzögerung von Projekten und ein verlangsamter Markthochlauf der Technologien. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sich Investitionen bei späterer Umsetzung verteuern, da Bau- und Finanzierungskosten inflationsbedingt weiter steigen.

Deutschland als europäischer Vorreiter

Deutschland gilt auf EU-Ebene als Vorreiter bei der Phosphorrückgewinnung. Phosphor ist ein endlicher und als kritisch eingestufter Rohstoff, bei dem die Europäische Union in hohem Maße von Importen abhängig ist.

Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammaschen trägt entscheidend zur Ressourcensicherung, zur europäischen Rohstoffsouveränität und zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft bei. Sie stärkt zugleich die industrielle Wertschöpfung (auch der chemischen Industrie) und die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Eine Verschiebung der Pflicht würde bestehende Abhängigkeiten verfestigen und europaweit das Signal senden, dass zentrale Ziele der Kreislaufwirtschaft und der strategischen Rohstoffsicherung relativiert werden.

Düngemittelrecht und Marktentwicklung

Im Hinblick auf das Düngemittelrecht bestehen auf EU-Ebene bereits heute klare regulatorische Rahmenbedingungen. Änderungen der DüMV, insbesondere zu Qualitätssicherung und Löslichkeitsanforderungen, wurden mehrfach kommuniziert. Für den Absatz größerer Mengen Recycling-Phosphor in der Landwirtschaft ist ein intensiverer Austausch mit der Düngemittelindustrie erforderlich. Ohne einen verbindlichen zeitlichen Rahmen wird sich diese erfahrungsgemäß zurückhaltend verhalten. Umso wichtiger ist ein verlässlicher Rechtsrahmen.

Anreize für Kommunen und Betreiber

Betreiber von Kläranlagen, Verbrennungsanlagen sowie Phosphorrückgewinnungsanlagen benötigen verlässliche politische Vorgaben, klare Investitions- und Preissignale sowie ein festes Umsetzungsdatum.

Schlussfolgerungen

Nur durch die Kombination aus verbindlicher gesetzlicher Pflicht ab 2029 und flankierenden Übergangsinstrumenten kann Deutschland die Kreislaufwirtschaft stärken, eine nachhaltige Phosphorversorgung aufbauen und seine Rolle als europäischer Vorreiter sichern. Eine Fristverschiebung untergräbt die Glaubwürdigkeit des Rechtsrahmens, gefährdet Investitionen und verzögert deren Umsetzung.

Die DPP bietet ihre fachliche Expertise an und steht für einen konstruktiven Dialog mit Politik, Vollzug, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung, um gemeinsam praktikable Übergangslösungen zu entwickeln und den Markthochlauf der Phosphorrückgewinnung effektiv zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frank 1. Vorsitzender DPP e.V.
Tabea Knickel Geschäftsführerin DPP e.V.

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